Trödeln macht Dich glücklich?

* Ja! Dann bist DU genau richtig bei " Fair Trödeln Markt " *

AGB's 


Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage für alle Verträge zwischen Fair Troedeln Markt - ... - ... - ... Köln (im Folgenden „Veranstalter“) und deren Vertragspartnern (im Folgenden „Aussteller“) dar. Abweichende Bedingungen des
Ausstellers, die von dem Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, haben keine Geltung, auch wenn der Veranstalter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Anmeldung und Anerkennung der AGB
sowie der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätten. Die Anmeldung zu den
Fair Trödeln Märkten erfolgt auf dem Online Anmeldeformular und ist dem
Veranstalterper Mail an:  info(at)fair-troedeln-markt.de zu senden.
Die Zusendung des ausgefüllten und Onlineformulars ist ein verbindliches
Vertragsangebot, das der Annahme in Form einer Buchungsbestätigung durch den Veranstalter bedarf. Jeder Aussteller erkennt für sich und alle von ihm auf der Messe/dem Markt Beschäftigten mit der Anmeldung die AGB rechtsverbindlich an und beachtet die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätten sowie die Weisungen der Veranstaltungsleitung.

Bezahlung

Die Aussteller erhalten im Vorfeld, nach Onlineanmeldung eine Rechnung per E-Mail zugesendet. Der Rechnungsbetrag muss spätestens 5 Tage nach Erhalt der Rechnung per Mail auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Die Teilnahme ist erst mit der Einzahlung der Standmiete verbindlich. Indem der Aussteller die Standmiete überweist, erklärt er sich mit allen hier aufgeführten Teilnahmebedingungen einverstanden.


Stand/Personal

Bei den gebuchten Ständen handelt es sich um die reine Fläche.

Tische, Regale, Stühle, Trennwände, Deko sind immer selbst mitzubringen !

Wir bitten Euch, die gebuchten Standgrößen einzuhalten. Neben den Ständen wird genug Platz freigehalten für die Standbetreiber, um ihren Stand verlassen zu können. Die Stände sind während der gesamten Marktzeit zu besetzen. Euer Stand sollte ansprechend präsentiert werden.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl.
Pro Stand ist 1 weiterer Helfer erlaubt. Dieser muss im Vorfeld beim Veranstalter angemeldet werden.

Marktzeiten

Samstags: von 10.00 - 17.00 Uhr. Die Zeiten können je nach Standort variieren.
Sonntags: von 11.00 - 18.00 Uhr. Die Zeiten können je nach Standort variieren.
Nacht Flohmärkte : von 16.00 - 22.00 Uhr. Die Zeiten können je nach Standort variieren.

Aufbau / Abbau des Standes
Der Aufbau ist ca.1 - 2 Std.vor Marktbeginn. Die Zeiten können je nach Standort variieren.
Der Abbau vor Marktschluss ist nicht erlaubt und wird mit einer Vertragsstrafe
in Höhe
von 100 Euro geahndet ! Die Atmosphäre des Markt geht dadurch kaputt. Der Aussteller ist verpflichtet, seinen Standplatz sauber zu verlassen.

Stornobedingungen
Es kann immer mal vorkommen, dass man verhindert ist oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht teilnehmen kann. Eine Buchung ist bei uns verbindlich!  
Bei einer Stornierung bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung werden 50% der Standmiete fällig. Solltet ihr noch später stornieren, müssen wir Euch die volle 100% Standgebühr berechnen.

Genehmigungen & Auflagen
Bitte sorgt dafür, dass Ihr alle rechtlich vorgeschriebenen Genehmigungen & Ausweise sowie Reisegewerbeschein inkl. Nummer (nur für gewerbliche Aussteller) für den Markt mitbringt.

Standzuteilung, Untervermietung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung einer Standfläche an einem bestimmten Platz der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Der Veranstalter entscheidet über die Zuteilung der einzelnen Standplätze und ist berechtigt, im Einzelfall aus wichtigem Grund nachträglich eine andere als die bereits zugeteilte Standfläche zuzuteilen oder Größe und Maße der Standfläche des Ausstellers zu ändern, ohne dass der betroffene Aussteller hieraus Rechte herleiten kann. Bei einer Verringerung der Standgröße wird jedoch der Unterschiedsbetrag von Standmiete und Nebenkosten an den betroffenen Aussteller zurückerstattet. Eine Untervermietung ist dem Aussteller nicht gestattet.

Ausstellungsgegenstände
Es dürfen nur selbst kreierte Produkte oder gebrauchte Waren angeboten werden.
Die selbst gemachten Artikel sollten qualitative hochwertig sein. Wir gehen davon aus,
das Sie nur gebrauchte Gegenstände und Kleidung anbieten, welche noch gut zu verwenden ist und nur mit akzeptablen Mängel sind..

Strom/Beleuchtung
Die Hallen sind genügend ausgeleuchtet. Wer dennoch Strom benötigt, kann diesen über eine eigen mitgebrachte Kabeltrommel anschließen. Der Strom für wird dann vor Ort mit 20 Euro abgerechnet . Die Stromanschlüsse sind mit  max. 1 kW belastbar.
Sollten Geräte angeschlossen werden, die zu einem Stromausfall führen,
wird das mit 250 Euro Vertragsstrafe geahndet.

Bewachung des Standes
Für die allgemeine Bewachung der Ausstellungshallen sorgt der Veranstalter ohne Haftung für Verlust oder Beschädigung. Der Veranstalter übernimmt durch die allgemeine Bewachung keine Obhutspflichten für die Standeinrichtung, Ausstellungsgegenstände oder sonstige, vom Aussteller eingebrachte Sachen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes und aller eingebrachten Gegenstände auch während der Auf- und Abbauzeiten - ist der Aussteller selbst verantwortlich.

Rauchverbot
In den Hallen herrscht striktes Rauchverbot!

Müllentsorgung
Für die Müllentsorgung sind die Standbetreiber selbst verantwortlich. Das hinterlassen von Müll ist nicht erlaubt und wird mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro.geahndet.

Werbung
Gewerbliche Aussteller dürfen auf dem Markt ihre eigene Werbung nutzen, um ihre Produkte zu bewerben, indem Flyer und Visitenkarten ausgelegt werden.
Bitte keine Sticker kleben und Nägel an Wände anbringen.

Marketing und Presse
Es werden Fotos und Videoaufnahmen während der Veranstaltung aufgenommen und für unser Marketing, rund um die Veranstaltung genutzt (Facebook, Homepage, Twitter, Google +, Instagram, Presseverteiler). Sollte das in einzelnen Fällen nicht gewünscht werden, so ist das ausdrücklich und schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen.

Haftungsausschuss und Schadensersatzansprüche
Das Betreten, sowie das Befahren des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshallen sowie das Befahren der Parkplätze geschehen auf eigene Gefahr und Verantwortung. Jegliche Haftung des Veranstalters ist somit ausgeschlossen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verluste oder Sachbeschädigung die dem Standinhaber oder Dritten während, vor oder nach der Veranstaltung entstehen (Parkplatzbenutzung mit inbegriffen). Schadenersatzansprüche Dritter sind ohne Mitwirkung des Veranstalters zu regeln.GEMA-Gebühren die durch Musikwiedergabe an Ständen (CD- Verkauf, Radio) anfallen trägt der Standbetreiber selbst und sind eigenständig anzumelden. Der Veranstalter haftet nicht für Terminänderungen und Absagen. Den Standbetreibern wird eine eigene
Haftpflichtversicherung empfohlen.

Entfallen und Änderungen des Fair - Troedeln - Marktes oder Höhere Gewalt

Der Veranstalter ist bei Vorliegen von ihm nicht zu vertretender zwingender Gründe, die eine planmäßige Durchführung der Veranstaltung verhindern oder im Falle höherer Gewalt
(= von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes, auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht voraussehbares und abwendbares Ereignis z.B. Brand, Überschwemmungen, Streik) zu folgenden Änderungen berechtigt. Absage des Fair-Troedeln- Marktes vor Eröffnung.

In diesem Fall wird der Aussteller von seiner Verpflichtung zur Zahlung der Standmiete befreit, bereits bezahlte Standmieten nebst Nebenkosten werden ihm erstattet.
Der Veranstalter wird von seiner Leistungspflicht befreit.

Veranstalter:
...

http://www.fair-troedeln-markt.de
info(at)fair-troedeln-markt.de


USt. - IdNr.  :  DE ...



(2021)

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